Transparenzpflichten der KI-Verordnung für Betreiber
Was Unternehmen ab dem 2. August beachten müssen
Ab August 2026 treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act) in Kraft. Sie gelten unabhängig von der Risikoklasse eines KI-Systems. Entscheidend ist vielmehr, welche Rolle ein Unternehmen bei der Entwicklung oder Nutzung eines KI-Systems einnimmt.
Dieser Artikel behandelt nur die Verpflichtungen der Betreiber. Wenn ihr Unternehmen zugleich als Anbieter gilt, empfehlen wir unseren Artikel zu den Transparenzpflichten für Anbieter.
Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?
Welche Transparenzpflichten für Ihr Unternehmen gelten, hängt zunächst davon ab, welche Rolle Sie nach der KI-Verordnung einnehmen. Entscheidend ist insbesondere, ob Sie als Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems auftreten. Erst wenn diese Rolle feststeht, lässt sich bestimmen, welche gesetzlichen Pflichten Sie erfüllen müssen.
Welche Rolle auf Ihr Unternehmen zutrifft und wie die KI-Verordnung die verschiedenen Rollen definiert, erfahren Sie in unserem Artikel „Verschieden Rollen nach der KI-Verordnung“. Dort finden Sie eine verständliche Einordnung und können anschließend gezielt prüfen, welche Transparenzpflichten für Ihr Unternehmen relevant sind.
Überblick: Transparenzpflichten (Artikel 50)
Um einen Überblick über die Transparenzpflichten zu schaffen ist hier eine Tabelle mit den Transparenzpflichten aus dem EU-AI Act [1][2] angeordnet nach den betroffenen Rollen zu finden:
| Betroffene Rolle | Transparenzpflichten | |
|---|---|---|
1 | Anbieter von KI-Systemen | Menschen informieren, wenn sie mit KI interagieren |
2 | Betreiber von KI-Systemen | Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung offenlegen |
3 | Anbieter generativer KI-Systeme | Alle Typen von KI-generierte Inhalte technisch kennzeichnen |
4 | Betreiber generativer KI-Systeme | Deepfakes bei Audio, Video & Bild kennzeichnen |
5 | Betreiber generativer KI-Systeme | KI-generierte Text-Inhalte mit öffentlicher Relevanz kennzeichnen |
6 | Alle betroffenen Rollen | Gilt für alle genannten Transparenzpflichten: |
7 | Alle betroffenen Rollen | Gilt für alle genannten Transparenzpflichten: |
Nachfolgend werden alle Transparenzpflichten der Betreiber erklärt.
Einsatz von Emotionserkennung offenlegen
Wird ein KI-System eingesetzt, das Emotionen oder Stimmungen von Personen erkennt und dafür biometrischer Kategorisierung nutzt, müssen Betroffene von Betreibern darüber informiert werden. Das ist die Kernaussage dieser Regelung.
Dabei ist es nicht relevant ob die Verarbeitung der Daten in Echtzeit erfolgt oder in einem nachgelagerten Prozess stattfinden. Zudem schließt das jede biometrische Kategorisierung mit ein, nicht nur die Kategorie Emotionen. Kategorisierungen nach Merkmalen wie Geschlecht oder Alter zählen auch dazu [3](104).
Der genaue Umfang, sowie Art und Weise der Bereitstellung der Informationspflicht ist nicht beschrieben. Jedoch schließt die Hinweispflicht Kinder explizit mit ein und gibt an, dass Informationen in klarer und unterscheidbarer Form sowie barrierefrei bereitgestellt werden müssen [3](106, 107).
Die Gestaltung des Hinweises kann sich unterscheiden je nachdem was das Einsatzgebiet und die zeitlichen Gegebenheiten der Anwendung auf den Menschen sind, sowie wer die Empfänger des Hinweises sind und deren Verhältnis zum Betreiber. Mögliche Arten zur Umsetzung des Hinweises könnten schriftliche Informationen, standardisierte Symbole oder auch mündliche Angaben sowie Kombinationen davon sein [3](107).
Die KI-Verordnung schreibt zudem auch nicht vor Gründe für den Betrieb eines solchen KI-Systems zu geben. Allerdings übernimmt hier die Datenschutz-Grundverordnung, welche eine Angabe zum Zweck der Sammlung solcher personenbezogener Daten und weiter Maßnahmen zum Schutz dieser Daten fordert. Eine mögliche Umsetzung des KI-Hinweises wäre diesen in die meist bereits vorhandene Datenschutzerklärung und deren Zustimmungsprozess zu integrieren [3](110).
Ein mögliches Einsatzszenario:
Ein vollautomatisiertes Hotel nutzt einen KI-Empfang, der anhand der Stimme oder Mimik die Stimmung eines Gastes erkennt, um den Service anzupassen. Dieser Hinweis-Prozess kann vorab bei der Buchung abgewickelt werden.
Wichtig: In der Regel gilt der Einsatz zur Verarbeitung von biometrischen Daten zur Emotionserkennung als Hochrisiko-KI-System und es gelten weitere Anforderungen und Schutzvorkehrungen. Der Einsatz solcher Systeme in Bildungseinrichtungen und an Arbeitsplätzen ist nach Artikel 5 verboten [4]. Durch die Einhaltungen der Transparenzpflicht wird diese Bestimmung zu den verbotenen Praktiken nicht außer Kraft gesetzt.
Kennzeichnung generierter Inhalte
Generierte Inhalte sind mittlerweile ein fester Bestandteil des digitalen Arbeitsalltags. Mithilfe unterschiedlicher KI-Modelle lassen sich Inhalte wie Texte, Bilder, Audio- oder Videodateien erstellen oder verändern. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten der Inhaltserstellung, zugleich wird es zunehmend relevant, nachvollziehbar zu machen, wenn Inhalte ganz oder teilweise durch KI-Systeme erzeugt wurden.
Wenn es um die Verpflichtung zur Kennzeichnung in der KI-Verordnung geht, wird speziell von Deepfakes, also generell ausgedrückt KI-generierten und modifizierten Bildern, Videos oder Audios sowie mit KI erzeugten veröffentlichten informierenden Texten mit öffentlicher Relevanz gesprochen.
Label für die Kennzeichnung
Die Europäische Kommission stellt für die Kennzeichnung eine Icon-Vorlage in englischer Form (also AI, statt KI) bereit, die in verschiedenen Varianten dunkel, hell und semitransparent verfügbar sind. Unternehmen dürfen jedoch auch andere eigene gut verständliche Kennzeichnungen verwenden, auch in eigener Landessprache [5][6][3](56).

Grundlegendes KI-Symbol
Beteiligung von KI bei Erstellung
Bei KI-Inhalten hinter versteckter zweiter Ebene in beispielsweise Benutzeroberflächen oder Videos
Kann als Icon für weitere Informationen zu generierten Inhalten diehnen.

Vollständig KI-generiert
Kompletter Inhalt (Bild/Audio/Video) mit KI genereiert
Keine von Menschen erstellten Elemente enthalten
Text ohne menschliche redaktionelle Kontrolle

Teilweise mit KI-modifiziert
Von Menschen erstellter Inhalt wird teilweise mit KI modifiziert
Resultat der Modifikation ist ein Deepfake oder Text mit öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle
Es gibt drei verschiedene Varianten von Labels um verschiedene KI-Einflüsse zu kennzeichnen. Explizit werden in der Verordnung generierte und manipulierte Inhalte erwähnt [1][2].
- Generierte Inhalte:
Diese sind von allen möglichen generativen KI-Systemen erzeugte komplett synthetische Medien [3](58, 59).
- Manipulierte Inhalte:
Diese haben eine synthetische oder menschenerzeugte Basis, die mittels KI verändert wurde und gelten nach dem Vermischen von menschlichem und synthetischem Material durch KI-Systeme ebenfalls als synthetisch [3](58, 59).
Das grundlegende AI Label wird notwendig, wenn sich die generierten KI-Inhalte hinter einer interaktiven Ebene verstecken. Das ist beispielsweise möglich zur visuellen Markierungen in Benutzeroberflächen optisch versteckter KI-Inhalte, wie Audioinhalte auf Webseiten von Betreibern. Als Label für Videos mit einer Erklärung generierter Teilinhalte, so wie „Audioinhalte“ als Schriftzug neben dem Icon als eine weitere Möglichkeit.
Was sind Deepfakes und wie kennzeichnet man richtig?
Deepfakes sind Bilder, Videos oder Audios, die mithilfe von KI täuschend echt verändert oder vollständig erzeugt wurden und den Eindruck vermitteln können, eine reale Person habe etwas gesagt oder getan. Die KI Verordnung definiert einen Deepfake mit folgendem Wortlaut [7]:
Ein „durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“.
Der zentrale Punkt dabei liegt in der Täuschung von Menschen. Risiken und Auswirkungen durch den Einsatz für Identitätsdiebstahl, Irreführung, Desinformation, Manipulation und Betrug sollen mit der KI-Verordnung minimiert beziehungsweise verhindert werden [3](9). Um genau das sicherzustellen, müssen solche KI-Ergebnisse grundsätzlich klar als KI-generiert (AI-generated) oder KI-manipuliert (AI-manipulated) erkennbar sein [3](117). Für künstlerische oder satirische Inhalte gelten teilweise besondere Regelungen, eine Kennzeichnung ist jedoch weiterhin erforderlich.
Orientierungshilfe: Handelt es sich wahrscheinlich um einen Deepfake?
Ein KI-generierter oder KI-manipulierter Inhalt ist abgeleitet von den Leitlinien zu Transparenz wahrscheinlich als Deepfake einzustufen, wenn eine oder mehrere der folgenden aufeinander aufbauenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können:
- Besteht die Möglichkeit das der Inhalt einer realen Person, einem realen Objekt, Ort, Ereignis oder einer Entität ähnelt?
- Könnte das beabsichtigte Publikum den Inhalt für authentisch oder wahrheitsgemäß halten?
- Erfolgt die Nutzung in einem Kontext, in dem echte Inhalte erwartet werden (z. B. Nachrichten, Unternehmenskommunikation, Werbung oder Dokumentationen)?
- Beeinflusst die KI wesentliche Elemente des Inhalts (z. B. Gesicht, Stimme, Handlungen oder Aussagen einer Person) und nicht nur technische Effekte oder die Bildbearbeitung?
- Besteht die Möglichkeit, dass der Inhalt ohne weitere Kennzeichnung missverstanden oder für echt gehalten wird?
Diese Fragen versuchen zu Beurteilen, ob die vier Kriterien der Definition eines Deepfakes abgeleitet von der KI-Verordnung zutreffen, also im Einzelnen folgende Punkte [3](113):
- Die Ähnlichkeiten zu möglichen Vergleichsobjekten,
- die mögliche Existenz dieser realistischer Vergleichsobjekte,
- die Übereinstimmung zur Definition der Motive mit denen Verglichen wird,
- authentische oder wahrheitsgemäße Wirkung des gesamten Deepfakes.
Die Motive, mit denen verglichen wird, sind folgendermaßen definiert [3](113):
- Personen
Realistisch dargestellte Menschen. Dazu gehören auch digitale Abbilder echter Personen, KI-generierte menschliche Avatare oder bestimmte persönliche Merkmale wie Aussehen, Stimme, Verhalten oder Darbietungen.
- Objekte
Realistisch dargestellte unbelebte Gegenstände, zum Beispiel Gebäude, Kunstwerke, Maschinen oder Konsumgüter.
- Orte
Realistisch dargestellte Schauplätze oder Umgebungen.
- Entitäten
Realistisch dargestellte nichtmenschliche, aber lebende Wesen, zum Beispiel Tiere oder andere biologische Lebensformen.
- Ereignisse
Realistisch dargestellte Szenen oder Situationen, an denen Personen, Objekte, Orte oder Entitäten beteiligt sein können. Dazu zählen beispielsweise die Darstellung historischer Ereignisse oder beruflicher bzw. alltäglicher Dienstleistungen.
Berücksichtigung der Wirkung
Die Wirkung dieser fiktiven Motive im Gesamtkontext sollte einerseits auf Authentizität geprüft werden. Hier geht es darum, ob der Inhalt tatsächlich das ist, was er vorgibt zu sein. Zum Beispiel: Hat eine reale Person oder ein Tier wirklich das getan, was dargestellt wird? Sieht ein Objekt tatsächlich so aus oder wurde es auf diese Weise verwendet? Wurde eine Dienstleistung tatsächlich erbracht? Hat ein Ereignis tatsächlich so stattgefunden, wie es dargestellt wird?
Zum Anderen sollte die Wirkung auf Wahrhaftigkeit untersucht werden. Dabei geht es darum, ob die dargestellten Inhalte sachlich richtig sind. Stimmen die Aussagen und Darstellungen in einem Deepfake also mit den tatsächlichen Fakten überein?
Um zu entscheiden, ob ein Motiv fälschlicherweise als authentisch oder wahrhaftig wahrgenommen wird, sollte folgendes objektiv berücksichtigen werden [3](114):
- Grad der Ähnlichkeit
- Die potenzielle enthaltene Botschaft der Inhalte
- Die beabsichtigten und vorhersehbaren Verwendungskontexte
- Das Umfeld, in dem die Inhalte präsentiert werden
- Die beabsichtigte und einigermaßen vorhersehbare Zusammensetzung des Publikum
- Die Erwartungen des Publikums
Bei der Beurteilung der Wirkung sollte besonders die Zusammensetzung des Publikums beachtet werden. Sollten die Inhalte vorhersehbar zu einem bestimmten Zeitpunkt von Kindern, älteren Menschen oder anderen Personengruppen mit geringerer digitaler Kompetenz oder Allgemeinwissen konsumiert werden, währe eine Kennzeichnung ratsam.
Dadurch kann eine Täuschung oder Irreführung durch verminderte Urteilskraft bei der Einschätzung von Echtheit und Wahrhaftigkeit verhindert werden. Eine Weiterveröffentlichung der Inhalte durch Dritte über nicht beabsichtigte Verbreitungskanäle wird bei der Berücksichtigung nicht erwartet [3](115).
Ein Gegenbeispiel der strengen Berücksichtigung der Wirkung kann die Modifikation kleinerer inhaltlicher oder technischer Details in bereits vorhandener Inhalten für die Beurteilung in Authentizität oder Wahrhaftigkeit unbedeutend sein. Jedoch ist es abhängig vom Kontext und den Auswirkungen auf diese beiden Eigenschaften bei der Betrachtung einzeln zu beurteilen.
Allgemeine Beispiele für kleinere Modifikationen sind: Die Bearbeitung von Hintergründen, die Anpassung von Audioparametern, Farbkorrekturen, Beleuchtung, Rauschunterdrückung/-entfernung, die Verbesserung der Barrierefreiheit oder die Dateikomprimierung sowie kosmetische Anpassungen und Verbesserungen.
Werden solche Modifikationen jedoch genutzt, um eine erhebliche Bearbeitung von Hintergründen beispielsweise journalistischer Bilder durchzuführen, die über übliche technische und redaktionelle Praktiken hinausgeht, kann das eine täuschende Wirkung zur Folge haben und wäre auch als Deepfake zu verstehen [3](116).
Hinweis: Ob ein Inhalt als Deepfake gilt, hängt vom Gesamtkontext ab. Eine Täuschungsabsicht des Erstellers ist nach der KI-Verordnung nicht erforderlich, um einen Inhalt als Deepfake einzustufen [3](114).
Deutlich zu erwähnen ist auch, dass ein Deepfake laut der Definition in den zur KI-Verordnung gehörenden Leitlinien zu den Transparenzverpflichtungen keine tatsächlich existierende Person oder einen tatsächlich existierenden Ort nachahmen muss. Es reicht auch, wenn der KI-Inhalt realistisch wirkt und etwas darstellt, das es plausibel geben könnte oder in der Realität plausibel hätte existieren können [3](113).
Orientierung für fiktive Inhalte
Simulierte Personen, Objekte, Orte, Entitäten oder Ereignisse gelten als unrealistisch, wenn sie beispielsweise gegen Gesetze der Natur oder Physik verstoßen. Dazu gehören etwa Menschen, die ohne Hilfsmittel fliegen, Drachen oder Elefanten, die Auto fahren. Solche Darstellungen fallen nicht unter die Transparenzpflicht, wenn sie kein Potenzial zur Irreführung haben [3](113).
Dagegen kann die Wirkung im Bereich Film nicht immer so klar feststehen. Beispiele aus dem Bereich für Motive die in ihrer Wirkung unwahrscheinlich als authentische oder wahrheitsgemäß wahrgenommen werden [3](114):
Hintergrundszenen und Spezialeffekte: KI-generierte oder manipulierte Hintergrundszenen und Spezialeffekte in Filmen gelten in der Regel nicht als Deepfakes, wenn sie keinen falschen Eindruck über die Echtheit oder Wahrheit des Dargestellten vermitteln.
Technische Vor- und Nachbearbeitung: Auch die übliche KI-gestützte Vor- und Nachbearbeitung von Filmen ist grundsätzlich nicht kennzeichnungspflichtig, solange dadurch keine Täuschung über die Echtheit oder Wahrhaftigkeit entsteht.
Gegenbeispiele sind:
Wesentliche Elemente: Werden dagegen wesentliche Elemente eines Films durch KI erzeugt oder verändert, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Beispiele sind vollständig KI-generierte Schauspieler, digitale Nachbildungen realer oder verstorbener Schauspieler oder die künstliche Verjüngung von Schauspielern.
Dokumentarfilme: Werden in Dokumentarfilmen Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse durch KI nicht authentisch oder nicht wahrheitsgetreu dargestellt, kann ebenfalls eine Kennzeichnung erforderlich sein.
Transparenz bei offensichtlichen künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen Inhalten oder Vergleichbarem
Für solche KI-Erzeugnisse sieht die KI-Verordnung eine abgeschwächte Kennzeichnungsvariante vor. Dann genügt die Offenlegung des Deepfakes in einer geeigneten Weise, die die Darbietung nicht beeinträchtigt [3](119).
Zur Orientierung, welche Deepfakes nur eine abgeschwächte Kennzeichnung benötigen, folgen die Kategorien mit ihren Beschreibungen im einzeln [3](120):
- Künstlerisch
Inhalte die als künstlerische Werke geschaffen wurden. Darunter fallen Musik, Filme und Kunstwerke.
- Kreativ
Inhalte die kreative Entscheidungen enthalten. Diese Werke können nicht nur auf überwiegend funktionalen oder technischen Überlegungen beruhen.
- Satirisch
Inhalte, die durch den Einsatz humoristischer Mittel, wie Ironie, Sarkasmus, Spott und Imitation das Ziel verfolgen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu kritisieren.
- Fiktional
Inhalte, die Personen, Objekte, Orte, Entitäten oder Ereignisse in einem fiktiven, aber realitätsnahen Rahmen kultureller Werke darstellen.
- Vergleichbare Inhalte
Diese Inhalte enthalten wesentliche Merkmale oder sind ähnlich in Ausdrucks- oder Funktionsweise zu den anderen Kategorien, passen aber in keine der Kategorien konkret.
Für die Beurteilung, ob ein Inhalt offensichtlich künstlerisch, kreativ, satirisch oder fiktional ist, können insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden [3](122):
- Form und Stil des Inhalts: Zum Beispiel Ironie oder Übertreibung bei Satire oder typische Merkmale und Techniken bestimmter Kunststile.
- Kontext: Entscheidend ist auch, wo und in welchem Zusammenhang der Inhalt gezeigt wird, z. B. auf einer Kunstplattform oder in einem kreativen Umfeld.
- Erwartungen des Publikums: Auch das Medium und die Erwartungen an dieses und dessen Inhalte kann eine Rolle spielen, z. B. bei einem Film, einer Spielumgebung oder einer Virtual-Reality-Szene.
Rein informative oder kommerzielle Inhalte, die auch als solche erkennbar sind, fallen grundsätzlich nicht unter diese Ausnahme. Bei Werbung oder Dokumentarfilmen kann die Beurteilung jedoch je nach Situation unterschiedlich ausfallen.
Wichtig: Verbindet ein Inhalt mehrere Merkmale aus verschiedenen Geltungsbereichen, z. B. informative und kreative Elemente, überwiegt der informative Charakter. Dann gelten die üblichen Kennzeichnungsanforderungen.
Den konsumierenden Personen sollte bei einer Entscheidung also offensichtlich sein, dass ein Inhalt unter eine oder mehrere der beschriebenen Kategorien fällt. Potenziell unklare Zuordnungsentscheidungen sind vom gelockerten Geltungsbereich ausgeschlossen.
Außerdem gilt trotz Ausnahme nicht, dass andere Rechte außer Acht gelassen werden dürfen. Auch bei solchen Inhalten müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen geschützt werden. Dazu gehören insbesondere der Schutz personenbezogener Daten und geistiger Eigentumsrechte [3](124).
Kurz gesagt: Die erleichterten Transparenzpflichten sind kein Freibrief dafür, die Rechte anderer zu verletzen.
Korrekte Kennzeichung
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Deepfake-Inhalten und die Möglichkeiten ihrer Kennzeichnung dargestellt. Allgemein gilt: Die Kennzeichnung muss für Personen unmittelbar verständlich und wahrnehmbar sein, zum Beispiel durch einen sichtbaren Hinweis oder eine hörbare Kennzeichnung. Eine rein technische, maschinenlesbare Kennzeichnung. die auf Seiten der Anbieter besteht, reicht dafür nicht aus, da sie für die betroffenen Personen nicht direkt erkennbar ist [3](117).
Die folgenden Punkte sind laut Praxisleitfaden für Platzierung der Kennzeichnung allgemein zu beachten [5]:
- Gut sichtbar
Das Symbol oder eine gleichwertige Kennzeichnung muss so angebracht sein, dass sie für Personen sofort und ohne zusätzliche Aktion oder dauerhafte Aufmerksamkeit erkennbar ist.
- Ausreichend lange sichtbar
Die Kennzeichnung muss so lange sichtbar bleiben, dass sie unter normalen Bedingungen wahrgenommen werden kann.
- Direkt am Inhalt
Die Kennzeichnung soll grundsätzlich direkt in den Inhalt eingebettet werden. Gleichwertige Lösungen, z. B. ein Overlay, sind möglich, wenn sie ebenso gut erkennbar sind. Die Kennzeichnung soll dabei entlang der Vertriebs- und Verbreitungskette erhalten bleiben.
- Zum ersten Kontakt erkennbar
Die Kennzeichnung muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Deepfake deutlich erkennbar sein. Sie darf beispielsweise nicht durch andere Elemente, Haftungsausschlüsse oder den Hintergrund verdeckt werden.
Bilder und Videos
Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar sein und nicht abgeschnitten oder leicht entfernbar sein. Eine akustische Kennzeichnung reicht bei visuellen Inhalten nicht aus und muss durch eine sichtbare Kennzeichnung ergänzt werden [5].
Am besten ist das Label direkt im Bild oder Video enthalten. Hierfür wird empfohlen, die bereitgestellten Icons zu nutzen. Das sollte in einer Form passieren, in der die finale Darstellung auf Webseiten oder andern Medien nicht abgeschnitten wird und so das Label eine lesbare Größe hat [5].
Nachfolgend ein Beispiel für besseres Verständnis:

KI-generiertes Bild

KI-generiertes Deepfake
Wenn man die beiden Beispielbilder vergleicht, kann man mit einem Blick erkennen welches Bild kein Deepfake ist. Das linke Bild verstößt gegen physikalische Regeln, da Menschen nicht fliegen können und erfüllt damit den realitätsnahen Rahmen nicht.
Anhand der tatsächlich existierenden Personen in einem realistischen Kontext rechts kann man erkennen, dass es sich bei diesem Bild, um ein Deepfake handelt. Da hat sich der ehemalige Bundeskanzler ins Bild geschlichen und posiert mit einem Mitarbeiter des Mittelstand-Digital Zentrums Hamburg. Außerdem könnte die Person im Hintergrund einer tatsächlich existierenden Person ähneln.
Dieses Bild hat Potenzial zur Täuschung und Meinungsmanipulation einiger Menschen, auch wenn es unrealistisch ist, dass der bereits verstorbene Kanzler für uns posieren würde. Generell sind Personen der Öffentlichkeit in generierten Bildern ein guter Indikator, dass ein Bild als Täuschung gelten könnte, mit denen Menschen manipuliert werden könnten.
Barrierefreiheit: Alle bereits verfügbaren einschlägigen Barrierefreiheitsstandards oder -richtlinien sollten auch für Deepfakes umgesetzt werden. Dabei soll die hier beschriebene Kennzeichnung auch in einer Form umgesetzt werden, dass sie über die dafür vorgesehenen Hilf-Tools erkannt werden kann.
Für Videos gilt zusätzlich [5]:
Die Kennzeichnung muss am Anfang und möglichst regelmäßig im Video erscheinen, spätestens aber nach Unterbrechungen. Wenn möglich, soll sie während des gesamten Deepfake-Abschnitts sichtbar sein.
Visuelles Wasserzeichen-Tool
Das Team des Mittelstand-Digital Zentrums Hamburg hat im Rahmen der eigenen Kennzeichnungspflichten ein Tool erstellt um visuelle Wasserzeichen im Bild zu platzieren und stellt dieses zur freien Nutzung der Öffentlichkeit bereit.
Ein Praxistipp als Alternative:
Lassen Sie sich die Kennzeichnungs-Label direkt bei der Generierung oder Modifizierung von der KI mit im Bild oder Video erzeugen. Am besten entwickeln Sie einen einheitlichen Prompt mit den Daten zu Auflösung des Bildes und Platzierung des Labels, welcher mehrfach genutzt werden kann.
Audios
Wenn eine visuelle Kennzeichnung nicht möglich ist, z. B. bei reinen Audio-Inhalten, gelten besondere Anforderungen an die Gestaltung der Kennzeichnung. Diese soll für die betroffenen Personen verständlich und wahrnehmbar sein. Ist ein Bildschirm vorhanden, soll zusätzlich zur akustischen eine sichtbare Kennzeichnung erfolgen [5].
Folgendes Design soll befolgt werden, wenn es sich um rein auditive Inhalte handelt [5]:
- Akustische Kennzeichnung
Zu Beginn des Deepfakes muss ein kurzer und verständlicher Hinweis in natürlicher Sprache erfolgen. Dieser soll darauf hinweisen, dass der Audioinhalt künstlich erzeugt wurde.
- Zusätzliche Informationen
Wenn möglich, soll der Hinweis darüber informieren, ob der Inhalt KI-generiert oder manipuliert wurde. Es wird außerdem empfohlen anzugeben, was durch die KI verändert wurde. Alternativ können auch andere akustische Signale verwendet werden, wenn deren Bedeutung entsprechend vermittelt wird.
Bei der Gestaltung der Kennzeichnung sollen zusätzlich die unterschiedlichen Zielgruppen und Nutzungskontexte berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche Sprach- und KI-Kenntnisse sowie Kinder und ältere Menschen. Dies ist insbesondere bei sensiblen Bereichen wie Finanzen, Medizin oder Bildung relevant [5].
Barrierefreiheit: Auch für Menschen mit Einschränkungen muss die Kennzeichnung zugänglich sein. Dafür können beispielsweise Audio-Beschreibungen, alternative Signale, Vibrationen, kontrastreiche Symbole und die Unterstützung von Screenreadern eingesetzt werden. Die Kennzeichnung soll zudem von technischen Hilfsmitteln zur Barrierefreiheit erkannt werden können [5].
KI-generierte Texte mit öffentlicher Relevanz kennzeichnen
Wer KI-generierte oder bearbeitete Texte veröffentlicht, die der Information der Öffentlichkeit dienen (z. B. Nachrichten oder politische Informationen), kann zur KI-Kennzeichnung verpflichtet sein. Die drei wichtigsten Aspekte dabei sind [3](131):
- Veröffentlichung
Zugang einer unbestimmten, relativ großen Anzahl unabhängiger, potenzieller Leser, auch bei eingeschränkten Modellen wie Abonnements.
Nicht jedoch private und geschlossene Gruppen mit einer kleinen, unbedeutenden Größe. Private Korrespondenzen im Berufskontext oder innenbetrieblichen Texte zur Organisation und Mitteilungen sind ebenfalls nicht betroffen.
- Informations-Verbreitung
Ziel der Texte ist es die Öffentlichkeit zu informieren, also sollen Wissen, Meinungen oder Fakten vermittelt werden.
- Öffentliches Interesse
Themen der Texte sind von öffentlichem Interesse, also für die Gesellschaft allgemein auf lokaler, nationaler, nationsweiter oder internationaler Ebene relevant. So ist bei diesen Themen eine Auseinandersetzung zu oder Überprüfung von Inhalten gerechtfertigt.
Typische Themen: Politik, demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen, Justizverwaltung und Strafverfolgung, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie jede Art von wirtschaftlicher, finanzieller, politischer, wissenschaftlicher oder kultureller Entwicklungen.
Für die Umsetzung der Kennzeichnung können die gleichen Regeln wie bei den Deepfakes angewandt werden. Also Labels oder Texte, die über Generierung oder Modifikation aufklären. Wichtig ist die klare Wahrnehmbarkeit für natürliche Personen sicher zu stellen [3](132).
Zusätzlich gelten folgende Ausnahmen für Texte, die von der Kennzeichnung ausgeschlossen sind[3](130):
- Menschliche Kontrolle
Texte, die durch Menschen kontrolliert wurden und bei denen eine juristische oder natürliche Person existiert, welche die redaktionelle Verantwortung über den Inhalt trägt.
- Strafverfolgung
Die Texte werden zur gesetzlichen Aufdeckung, Verhinderung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten genutzt.
In der Praxis sollte die juristische oder natürliche Person mit redaktioneller Verantwortung namentlich mit Funktion und Kontaktdaten benannt werden. Dies sollte an einer leicht auffindbaren Stelle, wie den Nutzungsbedingungen, dem Impressum oder ähnlichen rechtlichen Hinweisen, öffentlich zugänglich erfolgen. Hierbei kann es sich um eine Einzelperson, Redaktion oder Verlag handeln. Diese Instanz ist verantwortlich, dass der Kontrollprozess korrekt nach der beschriebenen Ausnahme durchgeführt wird [3](138).
Die menschliche Überprüfung der Texte sollte von Personen mit einschlägigem Wissen und fachlichem Urteilsvermögen in Bezug auf den zu prüfenden Gegenstand erfolgen [3](134). Oberflächliche, rein formale oder verfahrenstechnische Überprüfungen mit oberflächlichen redaktionellen Freigabe ohne inhaltliche Prüfung genügen nicht für den Kontrollprozess [3](135). Erfolgen weitere Änderungen mit Einbezug von KI-Systemen nach der Kontrolle, wird eine erneute Kontrolle oder Kennzeichnung notwendig [3](136).
Form der Kennzeichung
Für generierte oder modifizierte Texte gelten die gleichen Regeln zur Platzierung der Kennzeichnung, wie für Deepfakes.
Die Kennzeichnung muss gut sichtbar platziert werden, z. B. über dem Text, nahe der Überschrift oder am Anfang des Textes. Wenn nur einzelne Textstellen durch KI erzeugt oder verändert wurden, können auch nur diese gekennzeichnet werden. Bei sehr kurzen Texten kann die Kennzeichnung stattdessen über einen kontextuellen Hinweis in der Benutzeroberfläche erfolgen [5].
Pflichten von Sozialen Medien und Informationstransfer-Plattformen
Generell gilt für Akteure, deren Interaktion mit KI sich auf die Verbreitung oder Übertragung generierter oder manipulierte KI-Inhalten beschränkt, keine Pflicht zur Offenlegung, da diese Aktion sie nicht direkt zu Betreibern macht [3](16).
Allerdings werden diese Plattformen, wie Soziale Medien, Rundfunk- oder Hosting-Dienste, aufgefordert durch die KI-Verordnung bestehende Kennzeichnungen zu bewahren und Nutzer solcher Plattformen zur Kennzeichnung zu befähigen [3](16).
Damit soll die Transparenz entlang der Wertschöpfungskette und somit das Vertrauen in das Informationsökosystem aufrecht erhalten werden. Schlussendlich geht es darum natürliche Personen zu schützen. Deshalb sollte die Transparenz, auch bei jeder Art der Verbreitung im beruflichen Kontext weiter sicher gestellt werden. Zu beachten ist, dass die KI-Verordnung nicht zur rechtlichen Verantwortung verpflichtet, wenn die Akteure nicht in einer der Rollen Anbieter oder Betreiber fallen bzw. dort angestellt sind [3](17).

Autor
Svetlana Golovanev
mittelstand-digital@haw-hamburg.de
Quellen
[1] Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02024R1689-20260727, Abrufdatum 28.07.2026.
[2] Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) – AI Act Explorer Artikel 50. URL: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-50, Abrufdatum 28.07.2026.
[3] Europäische Kommission: Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of the AI Act. URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems, Abrufdatum 19.08.2026.
[4] Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) – Artikel 5. URL: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-5, Abrufdatum 28.07.2026.
[5] Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content. URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content, Abrufdatum 20.08.2026.
[6] Europäische Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. URL: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content, Abrufdatum 20.08.2026.
[7] Europäische Kommission: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) – AI Act Explorer Artikel 3. URL: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/de/ai-act/article-3, Abrufdatum 28.07.2026.
Fazit
Die Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung sollen vor allem für mehr Transparenz im Umgang mit KI-generierten und manipulierten Inhalten sorgen. Für Betreiber bedeutet das, den eigenen Einsatz von KI und die jeweiligen Inhalte genau zu betrachten und die Kennzeichnung dort umzusetzen, wo sie erforderlich ist.
Letztlich geht es darum, Nutzerinnen und Nutzern eine klare Orientierung zu geben und nachvollziehbar zu machen, wann Inhalte durch KI erzeugt oder verändert wurden. Damit schafft die Kennzeichnungspflicht eine wichtige Grundlage für einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit KI.
Eine ausführliche Übersicht zur KI-Verordnung sowie praktische Hilfen für Unternehmen finden Sie in unserer Infosammlung.
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