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Handwerk Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg

Infosammlung KI-Verordnung

Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) schafft die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI, eng. AI) . Ziel ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI-Systeme vertrauenswürdig, sicher und im Einklang mit den Grundrechten eingesetzt werden.

Diese Informationssammlung bietet einen thematischen Einstieg in die wichtigsten Inhalte der KI-Verordnung. Die Informationen beantworten typische Fragestellungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zu jeder Frage finden Sie weiterführende Quellen, Leitfäden und Praxishilfen von offiziellen Stellen und weiteren relevanten Organisationen.

Zentrale Anlaufstellen

Für umfassende Orientierung und aktuelle Informationen empfiehlt sich außerdem der AI Act Service Desk der Europäischen Kommission und der KI Service Desk der Bundesnetzagentur. Dort werden Unternehmen, Behörden und Organisationen mit praxisnahen Informationen zur Umsetzung der KI-Verordnung unterstützt.

Grundlagen

Die KI-Verordnung (EU AI Act) bildet den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Dieser Bereich vermittelt die wichtigsten Grundlagen, erläutert zentrale Begriffe und hilft Ihnen einzuschätzen, ob und in welchem Umfang die Verordnung für Ihr Unternehmen relevant ist.

„Was ist die KI-Verordnung?“

KI-Systeme

Die Anwendbarkeit und der Umfang der Anforderungen der KI-Verordnung hängen zunächst von der Einstufung einer Anwendung als KI-System im Sinne der Verordnung ab. Hier finden Sie Informationen zur Definition von KI-Systemen, zu den verschiedenen Risikoklassen sowie zu den Anforderungen für unterschiedliche Arten von KI-Systemen.

Mehrzweck-KI-Modelle (GPAI)

Mehrzweck-KI-Modelle können für eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen eingesetzt werden und bilden häufig die Grundlage moderner KI-Systeme. In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über die besonderen Regelungen und Pflichten, die der EU AI Act für Anbieter von KI-Mo­del­len mit all­ge­mei­nem Ver­wen­dungs­zweck vorsieht. 

„Was sind GPAI-Modelle?“
„Welche Pflichten gelten für Anbieter?“

Transparenzpflichten

Die KI-Verordnung sieht verschiedene Transparenzpflichten vor, um den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu fördern und Nutzerinnen und Nutzer angemessen zu informieren. Dieser Bereich erläutert, wann Informationen bereitgestellt oder KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen.

„Was sind Transparenzpflichten und warum sind sie wichtig?“
„Welche Kennzeichnungspflichten gelten für generierte Inhalte?“
„Wie können die Transparenzpflichten technische umgesetzt werden?“

Governance & Aufsicht

Für die Umsetzung und Überwachung der KI-Verordnung wurden auf europäischer und nationaler Ebene verschiedene Zuständigkeiten geschaffen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Behörden und Institutionen beteiligt sind, wie die Marktüberwachung erfolgt und welche Konsequenzen Verstöße gegen die Verordnung haben können.

„Was sind die nationalen zuständigen Stellen?“
„Was sind KI-Reallabore?“

Praxishilfen & Tools

Die Umsetzung der KI-Verordnung wird durch zahlreiche Leitfäden, Checklisten und weitere Unterstützungsangebote erleichtert. Hier finden Sie hilfreiche Werkzeuge und weiterführende Informationsquellen, die Unternehmen bei der praktischen Anwendung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen.

Compliance-Kompass
Mittelstand-Digital Leitfäden
Kennzeichnung generierter Inhalte

Weitere Pflichten im Rahmen der KI-Verordnung

Diese Kategorie bündelt ergänzende Fragen und Informationen zu verschiedenen Aspekten der KI-Verordnung, die nicht den übrigen Themenbereichen zugeordnet sind. Sie umfasst unter anderem gesetzliche Pflichten, Anforderungen an Unternehmen und Beschäftigte sowie weitere relevante Themen rund um die Anwendung und Umsetzung der Verordnung. 

„Was sind weitere existierende gesetzliche Pflichten?“

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

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